Hessischer Datenschutz­beauftragter: Faxversand kein sicheres Kommunika­tionsmittel

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat in einer aktuellen Stellungnahme den Faxversand als unsicheres Kommunikationsmittel eingestuft.

In seiner Stellungnahme hebt der Hessische Datenschutzbeauftragte die folgenden drei Sicherheitsrisiken beim Faxversand als maßgeblich hervor:

1. Personenbezogene Daten könnten wegen einer nicht korrekten Eingabe der Zielfaxnummer Dritten unbefugt offenbart werden.

2. Der Absender habe in der Regel keine Informationen zur Empfängerseite, z.B. wo ein etwaiges Empfangsgerät steht und wer Zugang zu diesem hat.

3. Bei der heutzutage weit überwiegend genutzten paketvermittelten Übertragungsmethode als Fax over IP (FoIP) über das Internet, oder bei der Nutzung von Diensten, die Faxe automatisiert in E-Mails umwandeln, würden die Daten in der Regel nicht verschlüsselt und damit ungeschützt übertragen. Durch die Übertragung über mehrere verteilte Zwischenstellen bestünde dabei grundsätzlich eine Zugriffsmöglichkeit für unbefugte Dritte.

Die Übermittlung per unverschlüsseltem Fax könne – ähnlich wie bei einer Übermittlung durch unverschlüsselte E-Mails – insbesondere dann, wenn personenbezogene Daten einen hohen Schutzbedarf aufweisen, einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. F) und Art. 32 DSGVO darstellen.

Der Hessische Datenschutzbeauftragte fordert verantwortliche Unternehmen daher auf, personenbezogene Daten mit besonderem Schutzbedarf grundsätzlich nicht per Fax zu übermitteln, wenn keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen (z.B. eine standardisierte Verschlüsselungstechnologie für den Verbindungsaufbau und die Übertragung von Daten) bei den Versendern und Empfängern implementiert sind.

Falls Sie Fragen zum datenschutzkonformen Einsatz von (digitalen) Kommunikationsmitteln und/oder zum Datenschutz im Allgemeinen haben, können Sie sich gerne jederzeit an unsere zertifizierten Datenschutzexperten wenden.

Autor: Rechtsanwalt Maximilian Braun