DFB: WhatsApp darf nicht mehr auf Diensthandys verwendet werden

Share on Twitter Share on Facebook Share on Xing Share on LinkedIn Print

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat angekündigt, dass seine Mitarbeiter den Instant-Messaging-Dienst WhatsApp spätestens zum Jahreswechsel nicht mehr auf dienstlichen Smartphones nutzen dürfen.

Anlass für diese Entscheidung waren laut DFB-Direktor Oliver Bierhoff rechtliche und vor allem datenschutztechnische Bedenken: „Wir haben entschlossen, wie viele andere Unternehmen auch, WhatsApp aus Datenschutzgründen aus dem System zu nehmen. Das ist kein Verbot, sondern ein Zeichen, dass der DFB auch bei diesen Themen auf der Höhe ist.“

Die Entscheidung des DFB ist aus datenschutzrechtlicher Sicht zu begrüßen: Der Instant-Messaging-Dienst WhatsApp stand zuletzt regelmäßig in der Kritik wegen datenschutzrechtlicher Verstöße.

So stellte etwa die irische Datenschutzkommission (DPC) Anfang des Jahres fest, dass WhatsApp seine Nutzer in den Datenschutzhinweisen nicht hinreichend klar über seine Datenverarbeitungen informiert hatte und verhängte ein Rekordbußgeld in Höhe von 225 Millionen Euro gegen den Instant-Messaging-Dienst.

Falls Sie Fragen zum datenschutzkonformen Einsatz von dienstlichen Endgeräten und/oder zum Einsatz von Apps haben, können Sie sich gerne jederzeit an unsere zertifizierten Datenschutzexperten wenden.

Autor: Rechtsanwalt Maximilian Braun