Belgische Datenschutz­behörde: Consent Pop-ups der IAB Europe verstoßen gegen DSGVO

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Die belgische Datenschutzaufsichtsbehörde hat in einem aktuellen Entscheidungsentwurf festgestellt, dass die Consent Pop-ups der IAB Europe gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen.

Gegenstand des vorausgegangenen aufsichtsrechtlichen Verfahrens war bzw. ist die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von dem Tracking-Branchengremium Interactive Advertising Bureau Europe (IAB Europe) entwickelten, allgegenwärtigen „Consent-Pop-ups“, die seit über vier Jahren von über 80 % der europäischen Websites und Apps verwendet werden.

Die Technologie ist auch als „Transparency & Consent Framework“ (TCF) bekannt und soll eigentlich die Einhaltung der DSGVO durch das von der IAB Tech Lab entwickelte OpenRTB-Protokoll gewährleisten, indem der Nutzer der jeweiligen Website oder App seine Einwilligung für die Verwendung seiner personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke geben kann.

Derzeit ist davon auszugehen, dass über Consent Pop-ups der IAB Europe unabhängig von einer Einschränkung durch die betroffene Person stets sämtliche vorhandenen Daten an Drittanbieter übermittelt werden, ohne dass die individuelle Auswahl der betroffenen Person berücksichtigt wird.

Aufgrund des grenzüberschreitenden Einsatzes des TCF hat die federführende belgische Datenschutzaufsichtsbehörde ihren Entscheidungsentwurf mit den weiteren europäischen Aufsichtsbehörden geteilt, die nun vier Wochen Zeit erhalten, im Rahmen eines Kooperationsverfahrens zum Entscheidungsentwurf Stellung zu beziehen.

Sollte es am Ende des Kooperationsverfahrens bei der Einschätzung der belgischen Datenschutzaufsichtsbehörde verbleiben, dürfte das Vorgehen der IAB Europe schon aufgrund des Verbreitungsgrades des TCF sowie der Vielzahl an Betroffenen einen datenschutzrechtlichen Verstoß von bisher beispiellosem Ausmaß darstellen und zu gravierenden Konsequenzen führen.

Falls Sie Fragen zum datenschutzkonformen Einsatz von (digitalen) Kommunikations- und Werbemitteln und/oder zum Datenschutz im Allgemeinen haben, können Sie sich gerne jederzeit an unsere zertifizierten Datenschutzexperten wenden.

Autor: Rechtsanwalt Korbinian Eder