Urheber­rechts­novelle: Marc Hügel im Interview mit buchreport

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buchreport.express Nr. 22 

»Aber wie das vor Gericht ausgeht ...«

Die kürzlich verabschiedete Urheberrechtsnovelle enthält eine Fülle von Facetten. Marc Hügel, Managing Partner in der auf Urheberrecht spezialisierten Münchner Kanzlei FROMMER LEGAL (früher: WALDORF FROMMER), unternimmt im Interview eine erste Praxisbewertung mit Fokus auf Buchverlagen.

buchreport: Gibt es künftig mehr Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer?

Eher nicht. Es sind beeindruckend viele Neuerungen, aber fürs Erste wenig Klarheit. Denn die neuen Vorschriften enthalten eine ganze Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe, die erst in der Rechtsprechungspraxis mit Leben gefüllt werden. Ich sehe also viel Arbeit für Urheberrechtler, weil es mehr Streitigkeiten geben wird. Und wir werden in der Beratung sehr viel häufiger eine juristische Disclaimer-Antwort geben werden müssen: Ich habe eine Einschätzung und kann das auch gut begründen, aber wie das vor Gericht ausgeht, ist nicht vorherzusagen.

buchreport: Zu den umstrittenen Änderungen gehört § 51a, der die Verbreitung von Karikaturen, Parodien und Pastiches erlaubt, also Imitationen, Nachahmungen ...

Das ist ein solcher Fall, in dem Begriffe erst durch die Rechtsprechung am praktischen Beispiel definiert werden. Besonders was den Begriff „Pastiche“ betrifft, steckt viel Brisanz drin.

buchreport: Die Remix-Community frohlockt, dass etwa Fan-Fiction dadurch mehr Möglichkeiten erhält, Figuren und Handlung von Originalwerken fortzuschreiben. Was müssen Autoren und Verlage hinnehmen? Dass Fans etwa ihre eigene „Harry Potter“-Geschichte fortspinnen?

Nach meinem Rechtsgefühl würde das zu weit gehen, weil Fan-Fiction damit in das fundamentale Recht des geistigen Eigentums eingreifen und die Basis der wirtschaftlichen Auswertung des Originalwerkes beeinträchtigen würde. Es gibt national und international Grundrechte, die durch die Neuregelung nicht außer Kraft gesetzt werden.

Auch ist die EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001 ja nicht aufgehoben. Aber: Für kreative Köpfe, die ausprobieren wollen, wie weit man mit dem Pastiche-Begriff kommt, gibt es jetzt eine Grundlage. Es ist wahrscheinlicher geworden, dass es zu diversen rechtlichen Auseinandersetzungen kommen wird, bei denen am Ende nationale Gerichte den Europäischen Gerichtshof anrufen werden ...

zum kompletten Interview [.pdf]